Multipower Bleigel - Akku
Daten:
Batterieverordnung: Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber,der Verkaufsstelle oder an den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich zurückzugeben.Abweichend können Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, den Ort der Rückgabe mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem nach dem § 4 Abs. 2 oder mit Herstellern, die ein eigenes System nach § 4 Abs. 3 eingerichtet haben, vereinbaren. Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit einem der beiden gleichbedeutenden Zeichen,bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls zu versehen. Die Entscheidung, welches Zeichen verwendet wird, trifft der nach § 11 Abs. 1 zur Kennzeichnung Verpflichtete. Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.